Einkaufsführer
Nach den neuen Gesetzen der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) sind Nicht-TRNC-Bürger berechtigt, eine Eigentumsurkunde für nur eine Immobilie bis zu einer maximalen Fläche von 5 Donums pro Haushalt zu besitzen, vorausgesetzt, dass die Immobilie nur aus einer Wohnung besteht (bisher). dies war 1 Donum, wurde aber nun durch das Gesetz 52-2008 über den Erwerb von Immobilien und die langfristige Vermietung (Ausländer) erhöht.
Nach Erteilung der Kaufgenehmigung wird keine Baugenehmigung für den Bau weiterer Wohnungen erteilt. Im Sinne dieses Gesetzes gelten Mann und Frau als ein Haushalt. Bevor die Eigentumsurkunde für die Immobilie auf Ihren Namen eingetragen werden kann, benötigen Sie die Genehmigung des Ministerrats der TRNC. Dies wird im Folgenden näher erläutert. Wenn Sie das Eigentum an mehr als einer Immobilie oder einer Immobilie mit einer Größe von mehr als 5 Donum erwerben möchten, können wir Sie über die Nutzung unserer Treuhandgesellschaft oder die Gründung einer TRNC-Gesellschaft beraten, die das Eigentum an der Immobilie hält.
Der erste Schritt besteht in einem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt, um Informationen über die von Ihnen ausgewählte Immobilie und etwaige informelle Vereinbarungen, die Sie mit dem Verkäufer hinsichtlich Preis, Zahlungsplan und enthaltener Artikel getroffen haben, einzuholen. In dieser Phase kann auch die Einholung einer Vollmacht von Ihnen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Ihr Anwalt in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Namen handeln kann.
Ihr Anwalt wird dann einen Kaufvertrag vorbereiten, um Ihre Interessen zu wahren. Der Kaufvertrag enthält alle wichtigen Bedingungen wie Grundstücksnummer, Grundstücksgröße, Preis, Zahlungsplan, Fertigstellungstermin mit Strafklauseln für verspätete Fertigstellung und alle Grundrisse und Spezifikationen werden dem Vertrag beigefügt, um sicherzustellen, dass der Verkäufer daran gebunden ist die Bauarbeiten entsprechend diesen durchführen. Der Vertrag wird sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer zur Prüfung zugesandt. Wenn beide Parteien zufrieden sind, wird der Vertrag unterzeichnet.
Neue Vorschriften vom 2. Januar 2008 verlangen, dass alle Kaufverträge für den Kauf von Immobilien in Nordzypern innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung beim Bezirksgrundbuch registriert werden. Neu ist die Zahlung der Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % verpflichtend, bevor eine Eintragung erfolgen kann. Sobald der Kaufvertrag registriert ist, ist der Käufer davor geschützt, dass das Grundstück verkauft oder an Dritte verpfändet wird.
Die Bezirksgrundbuchgebühr für die Registrierung beträgt 44,50 TL für eine Eigentumsurkunde und zusätzlich 13,50 TL für jede weitere Eigentumsurkunde. Es kann sein, dass Ihre Website über mehrere Eigentumsurkunden verfügt. Um die Verträge zu registrieren, benötigt das Bezirksgrundbuchamt das Original und eine Fotokopie des Kaufvertrags, die Grundstücks- und Bestuhlungspläne, eine Kopie der Eigentumsurkunde, eine Kopie der Stempelsteuerquittung und Kopien der Ausweise der Parteien oder wo Handelt es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen, so sind die Firmenunterlagen samt Antragsformular in zweifacher Ausfertigung und das entsprechende Entgelt einzureichen.
Acre
1 Acre = 4 Evlek = 14.400 Quadratfuß = 1.338 m²
Evlek
1 Evlek = 3600 Quadratfuß = 334,5 m²
Quadratfuß
1 Quadratfuß = 30,48 cm
m²
1 m = 10,76 Quadratfuß
Sie können die Eintragung beim Grundbuchamt selbst durchführen oder Ihren Anwalt beauftragen, dies für Sie zu erledigen, wofür Ihnen eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt wird. Wenn eine andere Person als Sie selbst die Registrierung vornimmt, müssen Sie eine Vollmacht erteilen, die sie ermächtigt, in Ihrem Namen zu handeln.
Darüber hinaus hat die Elektrizitätsbehörde im Dezember 2007 eine neue Regelung eingeführt, nach der Käufer den Anschluss eines Stromzählers an ihr Grundstück nicht mehr beantragen können, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Stempelsteuer für ihren Kaufvertrag entrichtet wurde.
Ihr Anwalt wird dann beim Ministerrat den Antrag auf Ihre Kauferlaubnis stellen. Während der Bearbeitung Ihres Kaufgenehmigungsantrags nimmt der Ministerrat Nachforschungen beim Grundbuchamt, beim Militär und bei den Einwanderungsbehörden an. Sofern diese positiv ausfallen, wird die Genehmigung erteilt. Der Genehmigungsprozess kann lange dauern; die aktuelle Schätzung liegt bei etwa zwei Jahren. Dies hindert Sie jedoch nicht daran, in die Immobilie einzuziehen oder die Immobilie zu verpachten oder ggf. sogar zu verkaufen.
Sobald Ihre Kaufgenehmigung erteilt wurde, wird Ihr Anwalt Sie benachrichtigen und anschließend alle erforderlichen Grundbuchbewertungsformulare für die Bewertung der Immobilie ausfüllen. Die bei der Eigentumsübertragung anfallenden Steuern werden bezahlt und die Eigentumsurkunden werden auf Ihren Namen eingetragen. All dies kann erledigt werden, ohne dass Sie in die TRNC reisen müssen. Ihr Anwalt wird dann die Eigentumsurkunden einsammeln und für Sie aufbewahren, bis Sie bereit sind, sie abzuholen.
Leitfaden zu Steuern für Immobilientransaktionen.
Bei jeder Immobilienverkaufs- und -kauftransaktion fallen vier Hauptsteuern an:
- Die Übertragungsgebühr, die an das Bezirksgrundbuchamt zu zahlen ist.
- Die Kapitalertragssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist.
- Die Mehrwertsteuer (KDV), die an das Finanzamt oder an den Verkäufer zu zahlen ist.
- Die Stempelsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist.
Für unentgeltliche Schenkungen und Vermögensübertragungen zwischen Familienmitgliedern gelten unterschiedliche Steuern. Im Allgemeinen ist die Kapitalertragssteuer vom Verkäufer zu zahlen und die Übertragungsgebühr und die Stempelsteuer sind vom Käufer zu zahlen. Dies kann von den Parteien auch durch eine ausdrückliche Klausel im Kaufvertrag abgeändert werden.
DIE ZAHLUNG DER MEHRWERTSTEUER HÄNGT VON ZWEI FAKTOREN AB:
Abhängig davon, ob der Verkäufer vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft wird. Wenn der Verkäufer als professioneller Verkäufer gilt, unterliegt die Transaktion der Mehrwertsteuer.
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, unterliegt die Transaktion nicht der Mehrwertsteuer.
Die Übertragungsgebühr wurde im Allgemeinen als Prozentsatz des Schätzwerts der Immobilie gezahlt, der vom Grundbuchamt unmittelbar vor der Eigentumsübertragung berechnet wird. Das Grundbuchamt bewertet die Immobilie in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Bewertung befindet (d. h. wenn es auf der Immobilie einen Neubau gibt), wird dieser in die Schätzung des Wertes der Immobilie einbezogen.
Nach neuen Vorschriften verlangt das Grundbuchamt jedoch vor der Eigentumsübertragung Einsicht in den Kaufvertrag und berechnet die Übertragungsgebühr auf der Grundlage des Schätzwerts oder des Vertragspreises, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Mehrwertsteuer und die Kapitalerträge basierten wiederum alle auf dem Schätzwert der Immobilie. Aufgrund neuer Vorschriften verlangt das Finanzamt jedoch nun, dass ihm vor der Eigentumsübertragung eine Kopie des Kaufvertrags vorgelegt wird. Anschließend werden die Mehrwertsteuer und die Kapitalertragssteuer entweder auf der Grundlage des Schätzwerts oder des Vertragswerts berechnet, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Die Stempelsteuer wird auf den Vertragspreis berechnet.
ÜBERTRAGUNGSGEBÜHR
Die Transfergebühr beträgt 6 %. Bei den meisten Immobilienkäufen fällt außerdem eine kleine örtliche Gemeindesteuer an, die 1 % der Übertragungsgebühr beträgt.
Mehrwertsteuer für Immobilientransaktionen
5 %. Bitte beachten Sie, dass einige Verkäufer die Zahlung der Mehrwertsteuer an dem Tag verlangen, an dem der Besitz der Immobilie an den Käufer übergeben wird. Sie sollten zu diesem Punkt die Bedingungen Ihres Kaufvertrags oder die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers prüfen.
KAPITALGEWINNSTEUER
Wie oben erwähnt, wird dies normalerweise vom Verkäufer bezahlt. Der zu zahlende Betrag hängt davon ab, ob der Verkäufer ein professioneller Verkäufer oder eine Privatperson im Sinne des obigen Abschnitts zur Mehrwertsteuer ist. Wenn der Verkäufer ein professioneller Verkäufer ist, beträgt der Satz 6,25 %. Andernfalls beträgt der Satz 3,5 %.
STEMPELPFLICHT
Dies beträgt 0,5 % des Vertragspreises, sofern die Zahlung innerhalb eines Monats nach Vertragsdatum erfolgt.